Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege. Voraussetzung bei der Verhinderungspflege ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen bereits 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr. Die Verhinderungspflege wird für 6 Wochen im Jahr gewährt.

Eine Kurzzeitpflege kann bereits mit Bestätigung des Pflegegrades, beispielsweise nach einem Krankenhaus- und oder Kuraufenthalt, in Anspruch genommen werden.

In unserer stationären Pflegeeinrichtung bieten wir den Pflegebedürftigen Personen kompetente Pflege und Betreuung. Die Patienten wohnen in freundlichen, seniorengerechten Zimmern mit Pflegebett, Tischgruppe, Fernseher und Sanitärraum. Unser Aufenthaltsraum sowie unser Beschäftigungsraum laden zum Verweilen, Plauschen und wohlfühlen ein. Tägliche Beschäftigungen und Veranstaltungen unterschiedlicher Art lassen bei unseren Bewohner keine Langeweile aufkommen. Auch verschiedene Dienstleistungen wie Frisör, Fußpflege, Physiotherapie, Ergotherapie und Logopadie können in Anspruch genommen werden.