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Kurzzeitpflege – vorübergehend für längstens 8 Wochen:
Kurzzeitpflege kann für maximal 8 Wochen je Kalenderjahr beansprucht werden, wenn vorübergehend weder häusliche noch teilstationäre Pflege möglich ist. Dies ist insbesondere der Fall wenn:
Die Kurzzeitpflege ist also ein Angebot, dass Angehörige vor allem in Krisensituationen entlastet. Der Pflegebedürftige kann vorübergehend in einer Kurzzeit- Pflegeeinrichtung, zum Beispiel einem Pflegeheim, ganztägig betreut werden.
Die Pflegeversicherung übernimmt dann die pflegebedingten Kosten, Aufwendungen für soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege in Höhe maximal:
Pflegegrade 2 – 5 1.612 €
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen.
Pflegegrad |
Pflegesachleistungen |
Pflegegrad 1 | 125 € Entlastung |
Pflegegrad 2 |
689 € |
Pflegegrad 3 |
1.298 € |
Pflegegrad 4 |
1.612 € |
Pflegegrad 5 |
1.995 € |
Entsprechend der Pflegegrade zahlt die Pflegekasse einen pauschalen Sachleistungsbetrag an das Pflegeheim. Pflegegrad 1…
Wenn die bisherige Pflegeperson durch Krankheit, Erholungsurlaub oder aus vergleichbaren Gründen die Pflege voerübergehend nicht ausüben kann, tritt die Pflegeversicherung mit der sogenannten Ersatz-…
Schöpft der Pflegebedürftige den ihm nach dem Grad seiner Pflegebedürftigkeit zustehenden Umfang der Pflegeleistungen nicht aus, hat er daneben Anspruch auf ein anteiliges Pflegegeld. Der Anteil be…
Pflegebedürftige die durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn gepflegt werden, können sich alternativ zur Pflegesachleistung für die monatliche Zahlung eines Pflegegeldes entscheiden…
Zuständig für die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz sind die Pflegekassen. Dabei ist folgendes Verfahren gem SGB XI § 18 zu beachten.Die Leistungen sind bei der Pflegekasse zu beantragen…
Pflegeleistungen werden auf Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gewährt Im § 14 SGB XI wird bestimmt, welche Voraussetzung erfüllt sein müssen, um im Sinne des SGB XI als Pflegebedürftig anerkan…
Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen die familiäre und nachbarschaftliche Pflege. Die Pflegeversicherung stellt eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen